Gesetze / Umwandlungssteuergesetz

UmwStG 2006

§ 8 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwStG%202006/8#abs-1 (1) Wird das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers, sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei diesem oder den Gesellschaftern des übernehmenden Rechtsträgers zu ermitteln. Die §§ 4, 5 und 7 gelten entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwStG%202006/8#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3 und § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.

§ 7 § 9